Stand: 05.11.2021

VEREINS-INFORMATIONEN

Verein: FC Waldkirch e.V.
Vertreten durch: Reinhard Bayer
E-Mail:
Mobile: 0173-6701175

Hygienebeauftragter: Reinhard Bayer

Sportanlage: Elztalstadion mit Kunstrasenplatz
Adresse: Jahnstraße 1, 79183 Waldkirch.

 

Einführung

Das Sicherheits-/Hygienekonzept des FC Waldkirch e.V. wurde unter der Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen des DFB und des Kultusministeriums Baden-Württemberg entworfen. Gültigkeit ab dem 05.11.2021. Für uns im Verein ist es nur unter diesen Auflagen möglich den Trainings- und Spielbetrieb zu gewährleisten und fortzuführen. Ebenso sind wir alle im Verein angewiesen, dass sich sämtliche Spieler, Trainer und Betreuer an diese Regelungen halten, da ansonsten der Trainings- und
der Spielbetrieb wieder-eingestellt werden muss.

Grundlegendes

Personen, die dem Krankheitsbild von Covid-19 entsprechende Symptome bei sich erkennen, haben dem Sportgelände fernzubleiben. Dies betrifft ebenso Personen, die einen Covid-19 Fall oder einen Covid-19-Verdachtsfallin ihrem näheren Umfeld haben und/oder Kontakt zu einer Person mit vorher genannter Symptomatik haben/hatten. Dies bezieht sich auf die Zeitdauer der vollständigen Klärung der Infektion.
Sollten Symptome oder eine Infektion festgestellt werden, sind die Trainer bzw. die Verantwortlichen umgehend zu informieren.
Es ist in jeglicher Situation erforderlich, den Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Dies gilt für sämtliche Personen.
Die Trainer der jeweiligen Mannschaften sind dazu verpflichtet, sich um die
Einhaltung aller Regelungen zu kümmern und dass diese Folge geleistet wird.

Strikt einzuhaltende Regelungen

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Dieses Hygienekonzept gilt für das Training und den Spielbetrieb im Elztalstadion sowie Training außerhalb des Stadions wie zum Beispiel beim Waldlauftraining.

Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021
Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Das dreistufige Warnsystem wurde mit Coronaverordnung BW vom 05.11.2021 modernisiert. Zusätzlich wurde die Coronaverordnung Sport aktualisiert.

Basisstufe:
Zutritt in geschlossenen Räumen nur mit 3 G (Antigentest ist ausreichend), im Freien unbeschränkt, Maskenpflicht entfallt bei 2 G.

Warnstufe:
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf
Werktagen in Folge den Wert von 8,0 oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 Covid 19 Intensivpatienten erreicht oder überschreitet.
Zutritt in geschlossenen Räumen 3 G ( nur PCR-Test, Gültigkeit 48 Stunden) im Freien 3 G (tagesaktueller Antigentest ist ausreichend) für Sportlerinnen im Training.
Für TrainerInnen ist ein Antigentest an jedem Präsenztag ausreichend, ebenso für die Teilnahme der SportlerInnen am Spiel und Trainingsbetrieb.

In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nichtimmunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest
ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich).
„Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb
Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und
Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.
Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.). Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.
Alternativ ist auch ein offizieller Schnelltest in einem Testzentrum möglich.
Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten. Nichtimmunisierte Spielerinnen und Spieler benötigen im Training weiterhin einen PCRTest zur Benutzung der Innenräume.

Alarmstufe:
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 Covid 19 Intensivpatienten erreicht oder überschreitet.
Zutritt in geschlossenen Räumen 2 G, im Freien 3 G (nur PCR Test, Gültigkeit 48 Stunden), für TrainnerInnen ist weiter ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest ausreichend. Für Sportlerinnen keine Ausnahme im Spielbetrieb.
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, im Freien nur wenn der Mindestabstand
von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Prüfung, ob Trainingsbetrieb stattfinden kann

Kein Trainer muss trainieren; darf jedoch, sofern er dies aus seiner Sicht verantworten kann und möchte.

Testpflicht/Testnachweis

Schülerinnen und Schüler gelten grundsätzlich als getestet.
Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Es besteht eine Testpflicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder bereits eingeschult wurden. Diese Nachweispflicht wird vereinfacht, da Kinder und Jugendliche in den Schulen getestet werden. Daher ist die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend, um den Status getestet nachzuweisen.

Schnell- und Selbsttests, sind hierfür ausreichend. Sie müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kostenfreie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.

Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:

  • Arbeitgeber*innen
  • Anbieter*innen von Dienstleistungen
  • Schulen für deren Schüler*innen sowie deren Personal
  • Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister oder Arbeitgeber) durchführen und bescheinigen lassen. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.

Dokumentationspflicht

Für jede Trainingsgruppe und in jeder Einheit muss vom Trainer/Trainerteam zwingend eine Anwesenheitsliste mit Datum, Uhrzeit und Namen und Testnachweis geführt werden. Diese Listen sind wöchentlich an den Vorstandssprecher des FC Waldkirch () zu übergeben.

Ein Schnuppertraining von Personen, die nicht Mitglied im FCW sind ist möglich. Von dieser Person sind dann Name, Vorname, Adresse oder Telefonnummer für die Trainingsdokumentation festzuhalten.

Durchführung des Trainings

Das Training darf ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und auf den ange-gebenen Plätzen stattfinden. Abweichungen hiervon sind unzulässig.

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko.

Maßnahmen für den Spielbetrieb

Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung. Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen und Abläufe vom Verein festgelegt werden, um das Infektionsrisiko im Rahmen von Spielen zu minimieren.

Grundsätze

Es muss sichergestellt sein, dass Trainings- und Spielbetrieb vor Ort von der Stadt Waldkirch gestattet ist. Es erfolgt eine Abstimmung mit lokalen Behörden zu individuellem Hygiene-Maßnahmen.

Spielansetzungen

Spiele sollen so beantragt und von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle angesetzt werden, dass bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ausreichend Zwischenraum eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.

Abläufe/Organisation vor Ort

Elztalstadion/Kunstrasen:

In Sportstätten erfolgt weiterhin eine Registrierung, eine Regelung der Maskenpflicht wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Basisstufe:
Zutritt in geschlossenen Räumen nur mit 3 G (Antigentest ist ausreichend), im Freien unbeschränkt, Maskenpflicht entfällt bei 2 G.

Warnstufe:
Zutritt in geschlossenen Räumen 3 G ( nur PCR-Test, Gültigkeit 48 Stunden) im Freien 3 G (tagesaktueller Antigentest ist ausreichend) für Sportlerinnen im Training. Für TrainerInnen ist ein Antigentest an jedem Präsenztag ausreichend, ebenso für die Teilnahme der SportlerInnen am Spiel und Trainingsbetrieb.

In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nichtimmunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest
ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich).

„Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.). Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel. Alternativ ist auch ein offizieller Schnelltest in einem Testzentrum möglich. Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten. Nichtimmunisierte Spielerinnen und Spieler benötigen im Training weiterhin einen PCRTest
zur Benutzung der Innenräume

Alarmstufe:
Zutritt in geschlossenen Räumen 2 G, im Freien 3 G (nur PCR Test, Gültigkeit 48 Stunden), für TrainnerInnen ist weiter ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest ausreichend. Für Sportlerinnen keine Ausnahme im Spielbetrieb. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, im Freien nur wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Duschen/Sanitärbereich

Die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist möglich, Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Nach dem Duschen und Umkleiden ist der Bereich unmittelbar zu verlassen!

  • Gegebenenfalls müssen einzelne Duschen „gesperrt“ werden.
  • Bei gemeinsamer Nutzung von Duschanlagen durch beide Teams, sollte dies nur zeitlich versetzt und getrennt erfolgen.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.
  • Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.

Weg zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams.
  • Zeitliche Entzerrung der Nutzung.

Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
    Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicher zustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person ein Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Aufwärmen

  • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
  • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
    Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels  in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegend Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten).Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).

Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise

Zuschauer

Es sind aktuell bis zu 5000 Zuschauer zugelassen mit 3G Nachweis. Bei Ausrufen der Warnstufe gilt jedoch ein 3 G Nachweis beim betreten der Sportanlage . Bei Ausrufen der Alarmstufe gilt nur 2 G Nachweis , Was die Zuschauenden betrifft, so besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht, unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann.

Nachweis von Impfung und Tests
Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3 G-Status/2 G Status ist ausreichend.

  • Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie)
    • Datenerhebung gem. CoronaVO
    • Einzelblatt pro Zuschauer
    • Luca App

Gastronomie

Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z.B. durch Absperrbänder).

  • Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen. Vorgaben der Corona-Verordnung!
    • z.B. müssen Anwesenheitslisten im Gastrobereich geführt werden.
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetzes
    • Es empfiehlt sich für Personen, die im Gastrobereich tätig sind, entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmitteln bereitzustellen.
    • Anbringen eines Spuckschutzes im Thekenbereich.

Auch hier gelten nach der Corona Verordnung BW vom 16.09.2021 das

Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021

Basisstufe:
Keinerlei Einschränkungen im Freien in geschlossenen Räumen 3 G Nachweis

Warnstufe:
Ausrufung der Warnstufe bedeutet im Innenbereich: 3 G nur mit PCR Test im Außenbereich : 3 G

Alarmstufe:
Ausrufung der Alarmstufe bedeutet 2 G im Außenbereich und im Innenbereich

Verhalten bei positivem Coronafall:

  • Hygiene-Beauftragten informieren: Der Trainer muss zunächst unmittelbar telefonischen Kontakt mit dem Hygienebeauftragten Reinhard Bayer des FC Waldkirch e.V. aufnehmen. Dieser wird dann die weiteren Schritte beim SBFV und Gesundheitsamt einleiten.
  • Spieler bzw. Eltern informieren: Der Trainer informiert diese ebenfalls umgehend und hat zu Vorsicht zu mahnen. Gleichzeitig muss er dafür sensibilisieren, dass der Name des betroffenen Spielers nicht an Dritte verbreitet werden soll.
    Aussetzen des Trainings: Das Training dieser Trainingsgruppe wird umgehend ausgesetzt und kann erst nach Freigabe durch den Vereinsvorstand wieder aufgenommen werden.

Schlusswort

Grundsätzlich erklärt sich jeder Trainierende, der trainieren möchte, damit einverstanden, dass er sich an die vorgegebenen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen zu halten hat. Bei Zuwiderhandlung muss er mit einem Ausschluss, teilweisen Ausschluss oder einem zeitlichen Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb rechnen.

Der FC Waldkirch e.V. wünscht in jedem Fall alle seinen Mitgliedern beste Gesundheit.

Dieses Corona-Hygienekonzept des FV Waldkirch e.V. zum Stand 05.11.2021 wird wie folgt kommuniziert:

  • Versand an alle Vorstandsmitglieder und Trainer*innen des FC Waldkirch e.V.
  • Versand an die Stadt Waldkirch
    Aushang im Elztalstadion einschl. Kunstrasenplatz und im Schaukasten

 

gez. FC Waldkirch
Reinhard Bayer, Vorstandssprecher